Online-Verfahren & Formulare
Online-Verfahren
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Vorgründungs- und Nachfolgecoaching – Zuschussantrag IHK
Sie können den Antrag auf Zuschuss für eine Coaching-Maßnahme online an die IHK übermitteln.
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Vorgründungs- und Nachfolgecoaching – Zuschussantrag IFB
Sie können den Antrag auf Zuschuss für eine Coaching-Maßnahme online an das Institut für Freie Berufe (IFB) übermitteln.
Ergänzung: Handwerkskammer für Oberfranken
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Sie können eine Förderung online beantragen.
Formulare
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Zuschussantrag der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Beratervertrag der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Abrechnungsformular der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Zuschuss-Antrag zum Vorgründungscoaching des Instituts für Freie Berufe
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Beratungsvertrag/Vereinbarung eines zuschussfähigen Einzelcoachings des Instituts für Freie Berufe
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Abrechnung Einzelcoaching des Instituts für Freie Berufe
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Für Sie zuständig
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Hausanschrift
Hauptmarkt 25/27
90403 Nürnberg
Postanschrift
90331 Nürnberg
kundenservice@nuernberg.ihk.de
Telefon
+49 911 1335-1335
Fax
+49 911 1335-41335
Webseite
Mehr zur Behörde
Handwerkskammer für Oberfranken
Hausanschrift
Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth
Postanschrift
Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth
info@hwk-oberfranken.de
Telefon
+49 921 910-0
Fax
+49 921 910-309
Webseite
Mehr zur Behörde
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V.
Hausanschrift
Marienstr. 2
90402 Nürnberg
Postanschrift
Marienstr. 2
90402 Nürnberg
info@ifb.uni-erlangen.de
Telefon
+49 911 23565-0
Fax
+49 911 23565-52
Webseite
Mehr zur Behörde
Leistungsdetails
Beschreibung
Zweck
Die Vorgründungsberatung ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen.Ziel ist es, Gründerinnen und Gründern sowie Betriebsübernehmerinnen und Betriebsübernehmern eine Möglichkeit zu geben, Coachingleistungen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, um erfolgreich in den Markt zu starten.
Gegenstand
Gefördert werden Coachingmaßnahmen für plausible und wahrscheinliche Gründungsvorhaben oder geplante Betriebsübernahmen von Antragsberechtigten. Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen vor der geplanten Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme. Die betriebswirtschaftliche Beratung hat im Vordergrund zu stehen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind
- Gründerinnen oder Gründer mit Wohnsitz und geplantem künftigen Firmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung in Bayern vor erfolgter Existenzgründung bzw. vor Anmeldung eines Unternehmens im Haupterwerb im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe etc.) sowie im Bereich der Freien Berufe, die die Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.
- Darüber hinaus Gründerinnen oder Gründer mit Wohn- und geplantem künftigen Firmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung in Bayern, die vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen.
- Als antragsberechtigte Existenzgründung wird auch die geplante Beteiligung an einem Unternehmen in Bayern angesehen, wenn mindestens 15 % der Kapitalanteile übernommen werden und die Gründerin oder der Gründer Geschäftsführungsbefugnis besitzen wird.
Zuwendungsfähige Kosten
Es werden Ausgaben für die betriebswirtschaftliche Beratung gefördert.
Art und Höhe
Förderfähig sind maximal 10 Beratungstage. Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt 800 Euro pro Tag. Davon werden 70% als Zuschuss gewährt. Die Förderung erfolgt im Erstattungswege, das heißt der Zuschuss wird erst nach vollständiger Bezahlung der Beraterrechnung ausgezahlt.
Voraussetzung
Der Zuschuss kann von Gründerinnen und Gründern bzw. Betriebsübernehmerinnen und Betriebsübernehmern vor erfolgter Existenzgründung bzw. vor Anmeldung eines Gewerbes im Haupterwerb im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks und der Freien Berufe beantragt werden. Der Hauptwohnsitz sowie der geplante Firmensitz müssen sich dabei in Bayern befinden.
Die Projekte müssen den allgemeinen Projektauswahlkriterien „Methodik und Kriterien für die Auswahl von Projekten aus dem ESF+ Bayern 2021–2027 und diesen Förderrichtlinien sowie den Vorgaben des Programms „Arbeiten und Leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“ ESF+ Bayern 2021–2027 entsprechen.
Mit dem Coaching darf erst nach Erteilung der Bewilligung durch die Bewilligungsstelle und Abschluss des Beratervertrags begonnen werden.
Der Zuschuss kann nur gezahlt werden, wenn
- die Zahlung der Beratungsrechnung vollständig erfolgt ist und die Gründerin oder der Gründer dies durch Vorlage eines Kontoauszuges im Original oder einer Umsatzanzeige nachgewiesen hat, wobei die zu erbringende finanzielle Eigenleistung nicht aus ESF+-geförderten Mitteln anderer Maßnahmen stammen darf, und
- die hierfür notwendigen Abrechnungsunterlagen fristgerecht im genehmigten Bewilligungszeitraum vorgelegen haben.
Erforderliche Unterlagen
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De-Minimis Erklärung
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Abrechnungsunterlagen
- Rechnung der Beraterin oder des Beraters im Original
- Abrechnungsformular
- Abschlussbericht
- Kontoauszug im Original bzw. Kontoumsatzanzeige als Zahlungsbeleg
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ggf. Ergebnisse der Beratung
(z. B. fertiger Businessplan, Finanzierungskonzept, Marketingstrategie, Standortanalyse etc.)
Verfahrensablauf
Erster Ansprechpartner für das Coaching ist die jeweils zuständige Stelle (örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Institut für Freie Berufe).
Das Coaching ist vor Beginn der Beratung bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle (Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Handwerkskammer [ausgenommen HWK Schwaben] oder Institut für Freie Berufe) zu beantragen.Gründer aus dem Handwerksbereich aus dem Regierungsbezirk Schwaben können sich an HWK Oberbayern und HWK Mittelfranken wenden
Die Bewilligungsstellen unterstützen die Gründerin oder den Gründer im Antragsprozess bei der Beraterwahl, bewilligen den Zuschuss und veranlassen die Auszahlung.
Wird der Zuschussantrag elektronisch ohne zertifizierte Signatur eingereicht, entfaltet er nur Gültigkeit, wenn das ausgedruckte und eigenhändig von der Antragstellerin oder dem Antragsteller unterschriebene Dokument im Original (Zuschussantrag zusammen mit der De-minimis-Erklärung) innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingeht.
Kosten
Den Eigenanteil von 30 % zu den Beratungskosten muss der Antragsstellende selbst tragen.
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn des Coachings zu stellen.
Bearbeitungsdauer
bis zu 8 Wochen
Weiterführende Links
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Im Onlineportal für Existenzgründer in Bayern finden Sie Tipps, Informationen und alles Wissenswerte für einen Existenzstart in Bayern.
Verwandte Themen
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Existenzgründung; Beratung und Förderung
Sie können sich über das Portal "Gründerland Bayern" und zum Beispiel bei den Kreisverwaltungsbehörden über die Beratungs- und Fördermöglichkeiten für Existenzgründer informieren.
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Gründerland Bayern; Informationsportal über Beratungs- und Finanzierungsmöglichkeiten bei Existenzgründung
Im Freistaat Bayern sind die Aussichten, erfolgreich selbständig zu sein, besonders günstig. Um Bayern zum Spitzenreiter in Sachen Existenzgründungen zu machen, hat die Bayerische Staatsregierung die Initiative Gründerland Bayern ins Leben gerufen.
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Gründungszuschuss; Beantragung
Wenn Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Stand: 16.04.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie