IHK Karlsruhe: Der GmbH-Geschäftsführer (2023)

Der Geschäftsführer ist neben der Gesellschafterversammlung das zweite gesetzliche Organ der GmbH. Ohne einen Geschäftsführer ist die GmbH nicht handlungsfähig. Er führt die Geschäfte der Gesellschaft und vertritt sie nach außen. Sein Verhältnis zur Gesellschaft geht über das Innehaben der Vertretungsmacht weit hinaus und ist von gesetzlichen und satzungsmäßigen Rechten und Pflichten geprägt.

Rechtliche Grundlagen der GmbH

Die GmbH ist eine juristische Person mit selbständigen Rechten und Pflichten. Sie verfügt über ein Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000,00 € (bzw. bei der UG (haftungsbeschränkt) mindestens 1 €). Die Gründung erfolgt durch einen oder mehrere Gesellschafter, die mit ihren Geschäftsanteilen am Stammkapital beteiligt sind. Im Regelfall haftet nur die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Der Geschäftsführer

Als juristische Person benötigt die GmbH Organe, um handeln zu können und vertreten zu werden. Daher muss sie einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Die genaue Zahl der Geschäftsführer steht grundsätzlich im freien Ermessen der Gesellschafter. Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Diese muss aber nicht gleichzeitig auch Gesellschafter sein. Grundsätzlich muss der Geschäftsführer keine besonderen Qualifikationen erfüllen.

Es gibt jedoch Ausnahmen bei Tätigkeiten, deren Ausübung an die Erteilung einer Erlaubnis oder Genehmigung geknüpft ist, z. B. bei Transportunternehmen oder Personenbeförderungsunternehmen, Gaststätten, Versicherungsvermittlern und Maklern. Bei Handwerksbetrieben muss entweder der Geschäftsführer oder ein angestellter Betriebsleiter über die handwerksrechtlichen Voraussetzungen verfügen.

Allgemeine Auswahlkriterien für die Person des Geschäftsführers sind fachliche Kompetenz im Hinblick auf den Charakter und Geschäftszweck des Unternehmens sowie Eignung durch Vertrauenswürdigkeit und Loyalität.

Der Geschäftsführer hat eine Doppelstellung als Organ der Gesellschaft einerseits und als Angestellter bzw. Dienstnehmer der Gesellschaft andererseits. Rechtlich sind diese beiden Verhältnisse streng zu trennen. Sie können allerdings (z. B. im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag) aneinander gekoppelt werden, so dass die Beendigung des Anstellungsverhältnisses automatisch mit der Abberufung vom Geschäftsführeramt verknüpft wird oder die Abberufung des Geschäftsführers zur Kündigung des Anstellungsverhältnisses aus wichtigem Grund berechtigt.

Bestellung des Geschäftsführers

Durch die sog. „Bestellung“ wird der Geschäftsführer zum Organ der Gesellschaft und damit zu deren gesetzlichem Vertreter. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter oder Benennung in der Satzung. Bei der Frage, welche der beiden Alternativen sinnvoller ist, gilt es in die Abwägung einzubeziehen, dass nach Benennung eines Geschäftsführers in der Satzung die Abberufung nur durch satzungsändernden Beschluss möglich ist, der i. d. R. einer ¾-Mehrheit bedarf und zudem weitere Kosten entstehen, da die notarielle Beurkundung der Satzungsänderung erforderlich ist. Die Bestellung sowie jede Änderung in der Person des Geschäftsführers ist durch den Geschäftsführer zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

Bestellungshindernisse: Wer wegen Insolvenzverschleppung oder einer Insolvenzstraftat verurteilt ist, darf für die Dauer von fünf Jahren seit Rechtskraft des Urteils nicht wirksam zum Geschäftsführer bestellt werden. Dies gilt ebenso, wenn eine Verurteilung nach § 82 GmbHG, § 399 AktG, § 400 AktG, § 331 HGB, § 313 UmwG oder § 17 PublG (falsche Angaben, unrichtige Darstellung in Bezug auf die Vermögensverhältnisse) erfolgt ist. Schließlich wird Ungeeignetheit angenommen, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen Kreditbetrugs, Untreue oder Vorenthalten von Arbeitsentgelt vorlag. Wenn jemand die Ausübung eines bestimmten Gewerbes untersagt ist, kann er nicht zum Geschäftsführer eines Unternehmens bestellt werden, dessen Geschäftsgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand der Untersagung übereinstimmt.

Ausländischer Geschäftsführer: Auch Ausländer können grundsätzlich als Geschäftsführer bestellt werden. Um die Geschäftsführung sicherzustellen und eventuelle Probleme mit der Ausländerbehörde zu vermeiden, sollte vorab geklärt werden, ob mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu rechnen ist. Allerdings ist ein Wohnsitz des Geschäftsführers im Inland nicht zwingend erforderlich. Es muss nur gewährleistet sein, dass im Inland eine vertretungsberechtigte oder für die Geschäfte verantwortliche Person vorhanden ist, die als Ansprechpartner für die Behörden etc. dient. Alternativ kommt daher ein Geschäftsreisevisum in Betracht, das den ausländischen Geschäftsführer berechtigt, sich pro Halbjahr 90 Tage im Bundesgebiet aufzuhalten.

Geschäftsführervertrag

Der Geschäftsführervertrag ist das schuldrechtliche Dienstverhältnis des Geschäftsführers. Es wird in der Regel durch den Abschluss eines Dienstvertrages mit der Gesellschaft begründet und beinhaltet die individuelle Stellung des Geschäftsführers zu der Gesellschaft, die ihn angestellt hat. Zumeist werden im Anstellungsvertrag noch die aus dem Bestellungsverhältnis rührenden Rechte und Pflichten vertraglich abgesichert, rechtlich erforderlich ist das nicht. Während die oben beschriebene Bestellung des Geschäftsführers jederzeit widerruflich ist, besteht der Anstellungsvertrag mit allen darin enthaltenen Rechten und Pflichten weiter, bis die (in der Regel vereinbarte) Kündigungsfrist abgelaufen ist. Hieraus können Ansprüche auf Gehaltsfortzahlung oder eine Abfindung folgen.

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Im Dienstvertrag, der zwischen der Gesellschafterversammlung und dem Geschäftsführer geschlossen wird, sollten folgende Themen geregelt werden:

  • Gehalt/Vergütung (häufig wird die Vergütung aufgeteilt in ein Fixum und eine Tantieme)
  • Regelung zur Weiterzahlung der Vergütung im Krankheitsfall
  • Urlaubsanspruch (das Bundesurlaubsgesetz gilt für GmbH-Geschäftsführer nicht)
  • Ersatz von Spesen und Reisekosten
  • Versicherung gegen Betriebsunfälle
  • eventuell Pensionszusage
  • Wettbewerbsverbot (soweit es auch nach Beendigung des Vertrages gelten soll, ist eine Entschädigung zu vereinbaren)
  • Einzelheiten über die Kündigung, insbesondere hinsichtlich Form und Frist (das Kündigungsschutzgesetz ist nicht anwendbar! Ist keine Kündigungsfrist vereinbart, so gilt die gesetzliche Kündigungsfrist des§ 622 BGB).
  • Verschwiegenheitspflicht, insbesondere nach Beendigung der Tätigkeit als Geschäftsführer

Ist ein Geschäftsführer zugleich Gesellschafter, sind Besonderheiten zu beachten. Übt der Gesellschafter-Geschäftsführer maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen der GmbH aus (Kriterium kann u. a. eine Beteiligung von über 50 Prozent sein), besteht keine Sozialversicherungspflicht. In Zweifelsfällen sollte vorab die Sozialversicherungspflicht mit der zuständigen Krankenkasse bzw. die Arbeitslosenversicherung mit der zuständigen Agentur für Arbeit geklärt werden. Nicht übersehen werden darf zudem, dass ein überhöht festgesetztes Gehalt steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet wird.

Vertretung

Die GmbH kann nur durch natürliche Personen handeln. Dies sind die Geschäftsführer, durch welche die GmbH am Rechtsverkehr teilnimmt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, gilt im Zweifel Gesamtvertretung, d. h. die Geschäftsführer können nur gemeinsam handeln. Dem Geschäftsführer kann durch entsprechenden Gesellschafterbeschluss auch Einzelvertretungsbefugnis verliehen werden, wenn die Satzung dies vorsieht.

Die Vertretung betrifft das Auftreten des Geschäftsführers nach außen gegenüber Dritten, also Kunden, Lieferanten, Geschäfts- und Vertragspartnern. Die Vertretungsbefugnis ist im Außenverhältnis unbeschränkt und unbeschränkbar: Sie erstreckt sich auf alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte, welche die Teilnahme der Gesellschaft am Rechtsverkehr mit sich bringt.

Dagegen kann im Innenverhältnis zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführer festgelegt werden, dass der Geschäftsführer für bestimmte Geschäfte der Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung bedarf. Überschreitet der Geschäftsführer im Innenverhältnis seine Kompetenzen, kann er sich gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig machen.

Nicht gedeckt von der organschaftlichen Vertretungsmacht der Geschäftsführer sind Rechtsgeschäfte im Rahmen der statuarischen oder gesetzlichen Organisationen der Gesellschaft. Hierunter fallen z. B. Kapitalerhöhungen, Umwandlungen, Firmenänderungen oder die Aufnahme neuer Gesellschafter. Diese Handlungen sind den Gesellschaftern bzw. den dazu nach der Satzung berufenen Organen vorbehalten.

Aufgaben undHaftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers

Dem Geschäftsführer obliegt die gesamte Leitung des Betriebes der GmbH. Dies beinhaltet nicht nur die Überwachung des Geschäftsablaufs, sondern geht deutlich weiter: Der Geschäftsführer hat dafür zu sorgen, dass die GmbH alle persönlichen und sachlichen Mittel hat, die einen reibungslosen, effizienten und gewinnorientierten Betriebsablauf ermöglichen und garantieren. Die Geschäftsführungsbefugnis umfasst dabei das gesamte Unternehmen, also sowohl den kaufmännischen, als auch den technischen und sozialen Bereich. Aus dem Gesellschaftsvertrag, der Satzung und dem jeweiligen Anstellungsvertrag ergibt sich, wo die Grenze zur Unternehmenspolitik gezogen wird, die alleine Sache der Gesellschafter ist. In jedem Falle muss der Geschäftsführer aber alle für den Bestand der GmbH wesentlichen Ereignisse stets im Auge behalten.

Geschäftsführer müssen in allen Angelegenheiten der Gesellschaft die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ anwenden. Darunter versteht man die Sorgfalt, die ein ordentlicher Geschäftsmann in verantwortlich leitender Position bei der selbständigen Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen zu beachten hat. Der Geschäftsführer muss demnach für die Einhaltung gesetzlicher und (gesellschafts-)vertraglicher Bestimmungen sorgen. Er ist dafür verantwortlich, dass sich die Gesellschaft im Außenverhältnis rechtmäßig verhält. Außerdem muss er Weisungen der Gesellschafterversammlung befolgen.

Geschäftsführer, die ihre Sorgfaltspflichten verletzen, haften der Gesellschaft für den entstandenen Schaden. Auch bei einer Aufgabenverteilung unter mehreren Geschäftsführern bleibt jeder Geschäftsführer insgesamt verantwortlich.

Arbeitsrechtliche Grundsätze der Haftungsmilderung gelten für den Geschäftsführer nicht. Persönliche Eigenschaften wie Alter oder Unerfahrenheit sind für den Haftungsmaßstab ebenfalls nicht relevant. Ebenso schließt ein Handeln auf Weisung der Gesellschafter die Haftung des Geschäftsführers nicht aus, sondern mildert diese höchstens. Soweit der Geschäftsführer Aufgaben delegiert, haftet er für die Folgen.

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Pflicht zur Geschäftsleitung

Der Geschäftsführer leitet den Betrieb der Gesellschaft. Er hat eine Organisation im Unternehmen zu schaffen, die für die Erreichung des festgelegten Gesellschaftszwecks geeignet ist, und muss dafür sorgen, dass die erforderlichen sachlichen und persönlichen Mittel bereitstehen. Hier hat der Geschäftsführer einen gewissen unternehmerischen Handlungsspielraum, solange nicht verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln missachtet wird. Eine „Erfolgshaftung“ gibt es nicht. Den Geschäftsführer trifft auch die Pflicht zur Unternehmenskontrolle. Es genügt daher nicht, nur bestimmte Anordnungen zu geben. Der Geschäftsführer muss die Einhaltung der Organisation auch überwachen und zwar insbesondere im Hinblick darauf, ob seine im Einzelfall oder generell gegebenen Anordnungen tatsächlich eingehalten und verwirklicht werden. Hierüber muss er sich persönlich vergewissern. Aufgrund der hohen Anforderungen dieser Haftungsprivilegierung muss der Geschäftsführer alle bedeutsamen Entscheidungen sowie den Entscheidungsprozess dokumentieren, um sein Haftungsrisiko zu reduzieren.

Buchführung und Bilanzierung

Zu den Aufgaben der Geschäftsführung gehört die ordnungsgemäße Buchführung. Der Inhalt der Buchführungspflicht ergibt sich aus den handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung (§§ 238, 264 ff. HGB, 42 a GmbHG) sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Umfasst ist etwa die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz, des Lageberichts oder die Erstellung des Jahresabschlusses. Nicht nur der kaufmännische Geschäftsführer oder der Buchhaltungsleiter, sondern alle Geschäftsführer sind für die Einhaltung der gesetzlich geregelten Grundsätze verantwortlich. Die Buchführungspflicht ist nicht zwingend persönlich zu erfüllen, es muss dann aber eine strenge Überwachung durch regelmäßige Kontrollen und Berichtspflichten stattfinden. Unzuverlässige Buchführung geht zu Lasten jedes Geschäftsführers, der dann für Fehlbeträge haftet. Die schuldhafte Verletzung von Buchführungspflichten ist strafbar (§ 283 b StGB), insbesondere in der Krise der GmbH (Bankrott gem. § 283 Abs. 1 Nr. 5 und 6 StGB)!

Einreichung des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger

Der Geschäftsführer muss den Jahresabschluss unverzüglich nach seiner Vorlage an die Gesellschafter, spätestens aber vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahres beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Wer die Pflicht zur Rechnungslegung verletzt, riskiert hohe Ordnungsgelder.

Steuerrechtliche Pflichten

Der Geschäftsführer einer GmbH übernimmt die Aufgaben eines Arbeitgebers. In dieser Funktion hat er die monatlichen Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben sowie die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Pflicht zur Voranmeldung und Abführung gilt auch für die Umsatzsteuer. Werden diese Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, so hat der Geschäftsführer gem. § 69 AO selbst für die Beträge einzustehen. Darüber hinaus drohen strafrechtliche Konsequenzen (§§ 370 ff. AO).

Haftung im Sozialversicherungsrecht

Der Geschäftsführer trägt die Verantwortung dafür, dass die GmbH ihre Pflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern erfüllt. Hierzu muss er die Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit erfragen. Diese wird benötigt, um Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden und auch um ausländische Arbeitnehmer beschäftigen zu können. Sämtliche Mitarbeiter müssen bei den Krankenkassen gemeldet werden. Die einbehaltenen Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind an die Sozialversicherungsträger abzuführen. Für einbehaltene und nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge haftet der Geschäftsführer neben einer Schadensersatzpflicht auch strafrechtlich nach § 266 a StGB. Darüber hinaus obliegt dem Geschäftsführer die Abführung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft. Hier sind alle beschäftigten Mitarbeiter anzumelden und deren Entgelte nachzuweisen. Schließlich müssen umfangreiche Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen am Arbeitsplatz getroffen werden (§§ 618 BGB, 62 HGB, 21 Abs. 1 SGB VII, 104 SGB VII). Wird gegen einzelne Unfallverhütungsvorschriften verstoßen, droht dem Geschäftsführer eine Geldbuße nach § 209 SGB VII.

Pflichte im Zusammenhang mit der Finanzierung der Gesellschaft

Niemals aus dem Blick verlieren darf der Geschäftsführer seine Aufgabe, die Erhaltung des Mindeststammkapitals laufend zu kontrollieren und zu sichern: Er ist verantwortlich für die Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung, Kreditaufnahme und Kreditabsicherung. Der Geschäftsführer ist zunächst für die ordnungsgemäße Kapitalaufbringung bei Gründung und einer eventuellen Kapitalerhöhung der Gesellschaft verantwortlich. Er muss Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bei der Gründung oder bei einer Kapitalerhöhung vollziehen, ausstehende (Rest-)Einlagen bei den Gesellschaftern anfordern und gegenüber dem Registergericht versichern, dass bei Gründung und Kapitalerhöhung die Leistungen auf die Einlagen ordnungsgemäß erbracht wurden und zur freien Verfügung der GmbH stehen. Eine falsche Versicherung hat gravierende Folgen: Zivilrechtliche Haftung nach § 9 a/57 Abs. 2 und 4 GmbHG sowie strafrechtliche Verantwortung nach § 82 Abs. 1 Nr. 1 und 3 GmbHG. Es darf keine Versicherung erfolgen, dass das Kapital in bar erbracht ist, wenn feststeht, dass der Betrag von den Gesellschaftern zeitnah für den Erwerb einer Sachleistung verwandt wird. Ein „Hin- und Herzahlen“ ist in der Anmeldung offenzulegen. Darüber hinaus muss der Geschäftsführer auch ohne Einforderungsbeschluss der Gesellschafterversammlung Ansprüche aus Unterbilanzhaftung gegenüber den Gründungsgesellschaftern geltend machen, wenn zum Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister das Stammkapital nicht mehr vollständig vorhanden ist. Auch hierfür haftet der Geschäftsführer.

Der Geschäftsführer ist zudem von der Gründung der Gesellschaft an bis zu ihrer Beendigung oder Insolvenz zur Kapitalerhaltung verpflichtet. Das Stammkapital muss vor einer Rückzahlung an die Gesellschafter bewahrt werden. Es dürfen vor allem keine Auszahlungen an die Gesellschafter erfolgen, die zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen mussten. Jeder Auszahlung an die Gesellschafter muss eine positive „Solvenz-Prognose“ zugrunde liegen. Weiterhin umfasst die Kapitalerhaltungspflicht auch die Überwachung solcher Auszahlungen von Mitgeschäftsführern oder Prokuristen. Es müssen Nachschüsse (§ 26 GmbHG) eingezogen werden.

Der Geschäftsführer muss daher die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft laufend beobachten und sich insbesondere bei Anzeichen für eine kritische Entwicklung einen Überblick über den Vermögensstand verschaffen. Dazu muss er ein Risikomanagement- und Überwachungssystem entwickeln.

In Krisenzeiten muss eine Gesellschafterversammlung einberufen werden, wenn 50 Prozent des Stammkapitals verloren ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Reinvermögen einschließlich noch ausstehender Einlageforderungen infolge von Verlusten die Stammkapitalziffer nicht mehr bis zur Hälfte deckt.

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Bei Kreditaufnahme und Kreditabsicherung sind mehrere Fälle zu unterscheiden

Der Geschäftsführer darf niemals Kreditverträge zu Gunsten eines Dritten abschließen.

Kredite von der GmbH an Geschäftsführer dürfen nicht aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen gewährt werden und zwar auch dann nicht, wenn der Geschäftsführer dafür Sicherheiten stellt. Darlehen der Gesellschaft an Geschäftsführer kommen also nur in Betracht, wenn Rücklagen oder Gewinnvorträge vorhanden sind.

Darlehen der GmbH an die Gesellschafter müssen jederzeit fällig sein oder durch fristlose Kündigung jederzeit fällig gestellt werden können. Außerdem muss der Geschäftsführer stets prüfen, ob der Anspruch auf Rückgewähr bzw. Gegenleistung den ausgezahlten Betrag „deckt“.

Darlehen der Gesellschafter an die GmbH (sog. Gesellschafterdarlehen) müssen hinsichtlich ihrer Konditionen einem Drittvergleich standhalten, um steuerlich anerkannt zu werden. Sie sind grundsätzlich wie Darlehen Dritter von der GmbH zurückzuzahlen.

Dies gilt seit der GmbH-Reform auch für eigenkapitalersetzende Darlehen. Das bisherige Eigenkapitalersatzrecht wurde in das Insolvenz- und Anfechtungsrecht verlagert. Damit kann der Geschäftsführer Rückzahlungen von Darlehen an die Gesellschafter nicht mehr verweigern. Diese sind aber anfechtbar, wenn sie im letzten Jahr vor Insolvenzeröffnungsantrag erfolgt sind.

Pflichten gegenüber den Gesellschaftern und der Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der GmbH. Aufgabe des Geschäftsführers ist die Organisation jeder Gesellschafterversammlung. Er muss diese vorbereiten und einberufen. Die Einberufung ist gesetzlich vorgeschrieben etwa zur Einforderung von Einzahlungen auf die Stammeinlagen, zur Satzungsänderung, zur Feststellung des Jahresabschlusses, zur Auflösung und Liquidation und wenn es im Interesse der GmbH erforderlich erscheint (z. B. bei ungewöhnlichen Geschäften mit hohem Risiko). Der Geschäftsführer darf die Einberufung insbesondere dann nicht vergessen, wenn die Hälfte des Stammkapitals verloren ist. Wenn es nicht anders im Gesellschaftsvertrag vereinbart ist, hat dies mittels eingeschriebenen Briefs an alle Gesellschafter und mit einer Frist von mindestens einer Woche zu erfolgen. In der vom Geschäftsführer zu unterzeichnenden Ladung sind zumindest Tagungsort und -zeit sowie die Tagesordnung anzugeben. Ein Teilnahmerecht des Geschäftsführers besteht nicht, jedoch entsteht auf Verlangen der Gesellschafter eine Teilnahmepflicht.

Die Gesellschafterversammlung fasst Beschlüsse. Der anschließende Vollzug solcher Gesellschafterbeschlüsse ist Aufgabe des Geschäftsführers. Kommt er dieser Aufgabe nicht nach, macht er sich gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig.

Vor der Ausführung der Beschlüsse muss der Geschäftsführer aber prüfen, ob diese rechtmäßig zustande gekommen sind. Ist ein Beschluss rechtswidrig, darf er nicht ausgeführt werden. Bestehen Zweifel, so ist ggf. nochmals die Gesellschafterversammlung damit zu befassen. Satzungsändernde Beschlüsse sind immer auch beim Handelsregister anzumelden!

Jeder Gesellschafter hat ein Recht auf Information gegenüber der GmbH, die dabei durch den Geschäftsführer vertreten wird (§ 51 a Abs. 1 GmbHG). Das Informationsrecht erstreckt sich auf alle „Angelegenheiten der Gesellschaft“. Darunter versteht man alles, was zum Gegenstand einer Gesellschafterentscheidung gemacht werden kann und alles, was für den wirtschaftlichen Wert des Unternehmens von Bedeutung ist.

Anmelde- und Registerpflichten

Neben der Anmeldung der GmbH beim Handelsregister mit der bereits beschriebenen Versicherung, dass die Leistungen der Gesellschafter auf die Geschäftsanteile bewirkt sind und dass der Gegenstand der Leistungen sich endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführer befinden, muss der Geschäftsführer auch dafür sorgen, dass stets aktuelle Angaben beim Handelsregister vorliegen. Der Geschäftsführer hat die Pflicht, nach jeder personellen Veränderung im Gesellschafterkreis oder im Umfang der Beteiligung eines Gesellschafters neue Gesellschafterlisten zum Handelsregister einzureichen.

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Jede Änderung ist unverzüglich dem Handelsregister mitzuteilen durch Einreichung einer neuen vollständigen Gesellschafterliste. Aufgrund der weitreichenden Bedeutung der Gesellschafterliste durch die GmbH-Reform muss die inhaltliche Richtigkeit zuvor sorgsam geprüft werden. Wenn ein Notar an den Veränderungen in der Person oder des Beteiligungsumfangs der Gesellschafter mitgewirkt hat, ist dieser jedoch ausschließlich zuständig.

Darüber hinaus hat die Eintragung einer inländischen Geschäftsanschrift im Handelsregister durch die GmbH-Reform besondere Bedeutung erlangt. Ist eine solche nicht eingetragen, kann eine öffentliche Zustellung erfolgen, die nach einem Monat öffentlichen Aushangs als bewirkt gilt.

Pflichten der Geschäftsführer in der Krise der GmbH

In der Krise der GmbH treffen den Geschäftsführer sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber den Gesellschaftern besondere Handlungspflichten. Diese beginnen nicht erst mit Eintritt der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, sondern schon dann, wenn sich aus der Jahresbilanz oder einer im Laufe des Geschäftsjahres erstellten Bilanz ergibt, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren ist. Es muss dann eine „Verlustanzeige“ erfolgen und die Gesellschafterversammlung einberufen werden. Bereits in der Einladung zur Gesellschafterversammlung ist diese Verlustanzeige abzugeben und es müssen schon hier Vorschläge gemacht werden, wie die eingetragene Krisensituation überwunden werden kann (z. B. Forderungsverzicht der Gesellschafter, Kapitalerhöhungen oder Sanierungszuschüsse). Die Verletzung dieser Anzeigepflicht durch den Geschäftsführer ist strafbar (§ 84 Abs. 1 GmbHG)! Spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft muss zwingend die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt werden, andernfalls droht eine strafrechtliche Verurteilung (§ 15 a InsO). Die Dreiwochenfrist ist eine Höchstfrist, die nur in Anspruch genommen werden kann, solange mit einer erfolgreichen Sanierung innerhalb der Frist zu rechnen ist. Scheitern entsprechende Gespräche, ist der Insolvenzantrag unverzüglich zu stellen. Die Frist darf dann nicht länger in Anspruch genommen werden!

Nach Feststellung der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit besteht für den Geschäftsführer ein erhöhtes Risiko der persönlichen Haftung. Dies gilt nicht nur für Zahlungen nach diesem Zeitpunkt, die nicht „mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vereinbar“ sind, sondern auch für die Aufklärung von „Neugläubigern“ über die finanzielle Situation der Gesellschafter. Des Weiteren müssen die Abzugssteuern (insbesondere Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer) vorrangig vor allen Verbindlichkeiten der Gesellschaft bezahlt werden. Für rückständige Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung kann der Geschäftsführer ebenfalls persönlich in Haftung genommen werden.

Sachwalterpflichten

Der Geschäftsführer ist sog. „Sachwalter“ von Gegenständen, die zwar im Besitz, jedoch nicht im Eigentum der GmbH sind (z. B. fremde sicherungsübereignete Ware oder unter Eigentumsvorbehalt gekaufte Ware). Verletzt der Geschäftsführer Eigentumsrechte Dritter, etwa indem er die Ware weiterverkauft, haftet er gegenüber dem Eigentümer persönlich auf Schadensersatz. Es kann sich sogar strafrechtlich gesehen um Unterschlagung (§ 246 StGB) handeln.

Haftung bei Wettbewerbsverstößen

Verstoßen Werbemaßnahmen der Gesellschaft gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben, so haftet neben der Gesellschaft auch der Geschäftsführer persönlich. Dies gilt auch für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte.

Sonstige Pflichten

Aufgrund seiner Organstellung aber auch aufgrund seines Anstellungsvertrages trifft den Geschäftsführer eine allgemeine Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft. Wichtigste Ausprägung dieser Treuepflicht ist das während der Amtszeit des Geschäftsführers geltende Wettbewerbsverbot. Es ist dem Geschäftsführer danach untersagt, im Tätigkeitsbereich der Gesellschaft auf eigene Rechnung Geschäfte zu machen oder sich an einer gleichartigen Gesellschaft mit Geschäftsführungsbefugnissen zu beteiligen. Über das Wettbewerbsverbot hinaus muss der Geschäftsführer Geschäftschancen stets für die GmbH und nicht für sich persönlich nutzen. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote bedürfen dagegen ausdrücklicher Vereinbarung und sind nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen wirksam. Zur Deckung dieser Risiken kommt der Abschluss einer D & O-Versicherung (directors and officers liability insurance) in Betracht.

Stand: 2017

Diese IHK-Information wurde mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erläuterungen kann jedoch nicht übernommen werden.

FAQs

Wie wird man Geschäftsführer in einer GmbH? ›

Wie wird man zum Geschäftsführer der GmbH berufen? Der Geschäftsführer einer GmbH wird durch (Mehrheits-)Beschluss der Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen (§ 46 Nr. 5 GmbHG). Die zum Geschäftsführer bestellte Person muss sich mit der Bestellung einverstanden erklären, damit diese wirksam ist.

Wann wird die Bestellung zum Geschäftsführer wirksam? ›

Der Geschäftsführer ist somit unmittelbar nach Wirksamwerden seiner Bestellung für die GmbH handlungsbefugt und -berechtigt; bis zur Handelsregistereintragung kann es in der Praxis allerdings zu Problemen beim Nachweis der Vertretungsbefugnis kommen.

Wie viele Geschäftsführer kann eine GmbH haben? ›

Für die vereinfachte GmbH -Gründung nach § 9a GmbH -Gesetz wird im Gesetz ausdrücklich verlangt, dass es nur eine einzige Gesellschafterin/einen einzigen Gesellschafter gibt, die/der zugleich einzige Geschäftsführerin/einziger Geschäftsführer ist.

Wer bestellt den Geschäftsführer bei einer GmbH? ›

Das Gesetz sieht die Bestellung des Geschäftsführers grundsätzlich als Sache der Gesellschafter. Sofern im Gesellschaftsvertrag keine Sonderregelung festgelegt wurde, wird der Geschäftsführer durch den mehrheitlichen Gesellschafterbeschluss in einer Gesellschafterversammlung bestellt.

Wie viel verdient man als Geschäftsführer einer GmbH? ›

Die überwiegende Zahl der GmbH-Geschäftsführer liegt mit den Jahresgesamtbezügen zwischen 100.000 EUR und 250.000 EUR (siehe Abb. 1 "Höhe von Geschäftsführerbezügen"). Die konkreten Verdienste weisen aber erheblich größere Spannen auf. Diese reichen von deutlich unter 50.000 EUR bis knapp über 1,5 Mio.

Ist ein GmbH Geschäftsführer ein Angestellter? ›

Kann der Geschäftsführer einer GmbH Arbeitnehmer sein? Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der Geschäftsführer niemals Arbeitnehmer, sondern ausschließlich Organ der GmbH. Als solches nimmt er die Arbeitgeberfunktion der Gesellschaft wahr.

Was darf ein Geschäftsführer einer GmbH nicht? ›

Er darf keine eigenen Geschäfte tätigen, mit denen er in Konkurrenz zum Geschäftsbereich der Gesellschaft tritt. Die Gesellschafterversammlung kann aber Ausnahmen vom Wettbewerbsverbot gestatten.

Was darf ein Geschäftsführer nicht machen? ›

Grundsätzlich unterliegt jeder Geschäftsführer während seiner Amtszeit einem Wettbewerbsverbot, d.h. er darf keine Tätigkeiten ausüben oder diese direkt oder indirekt fördern, wenn sie zu den Geschäften der Gesellschaft in Konkurrenz stehen.

Wer darf nicht Geschäftsführer werden? ›

Wer kann Geschäftsführer werden? Nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person kann Geschäftsführer werden. Sowohl Gesellschafter als auch andere Personen kommen für das Amt in Frage. Auch Ausländer können zum Geschäftsführer bestellt werden.

Wer ist der Eigentümer der GmbH? ›

Eigentümer der GmbH sind die Gesellschafter, wobei Sie auch als einzelne Person eine GmbH gründen können. Wer eine GmbH gründet, haftet nicht mit seinem Privatvermögen.

Was ist besser Geschäftsführer oder Gesellschafter? ›

Im Gegensatz zum Gesellschafter besteht für den Geschäftsführer eine Verantwortlichkeit, wenn Entscheidungen, die das Unternehmen betreffen, gefällt werden müssen. Der Geschäftsführer repräsentiert das Unternehmen nach außen und hat intern eine Führungsposition inne.

Wer trägt den Verlust bei einer GmbH? ›

Gewinn- und Verlustverteilung in einer GmbH

Wie bei Kapitalgesellschaften üblich, richtet sich die Gewinn- und Verlustverteilung nach den Geschäftsanteilen der Gesellschafter. Je mehr Anteile an der GmbH ein Gesellschafter hält, umso größer ist auch seine Gewinnbeteiligung.

Wie viel darf ein Geschäftsführer verdienen? ›

Für ertragsstarke Unternehmen gilt die Faustformel: Verbleiben der Gesellschaft 50 Prozent des Gewinns, ist das Geschäftsführergehalt meist noch angemessen. Erhalten Firmenchefinnen und Geschäftsführer einer GmbH neben dem Gehalt eine Gewinntantieme, sollte diese 50-Prozent-Grenze daher im Vertrag stehen.

Wo kann man einsehen wer Geschäftsführer ist? ›

Das Unternehmensregister ist die zentrale Plattform für die Zugänglichmachung von Unternehmensdaten. Alle Bereiche, auf die Sie im Unternehmensregister Zugriff haben, finden Sie unter "So geht's – Suchen – Welche Bereiche kann ich durchsuchen?" oder über die Suchfunktion.

Wie alt darf ein Geschäftsführer sein? ›

Dass eine Altersgrenze von 65 Jahren oder gar noch früher bei einem Fremdgeschäftsführer, der zu diesem Zeitpunkt keinen Anspruch auf eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, ein legitimes Ziel verfolgt und angemessen iSd. § 10 S. 1 und S. 2 AGG ist, wird in der Regel jedoch nicht der Fall sein.

Ist der Geschäftsführer der Chef? ›

Der Geschäftsführer als Chef im Unternehmen

Ja, der Geschäftsführer gehört zu den Organen einer GmbH, als da sind: die Gesellschafter: ihr Mehrheitsbeschluss in. der Gesellschafterversammlung bestimmt eben. den Geschäftsführer: er vertritt die Gesellschaft im Rechtsverkehr.

Wer bestimmt das Gehalt des Geschäftsführeres in der GmbH? ›

Wie setzt sich das Geschäftsführer-Gehalt zusammen? Das Gehalt des Geschäftsführers legt die Gesellschafterversammlung fest – ist der Geschäftsführer alleiniger Gesellschafter, kann er seine Vergütung also selbst bestimmen.

Wie viel arbeitet ein Geschäftsführer? ›

Die Statistik bildet die Arbeitszeit pro Woche von Geschäftsführern in Deutschland ab. 37,8 Prozent der Geschäftsführer in Deutschland arbeiteten zum Zeitpunkt der Erhebung zwsichen 40 und 50 Stunden in der Woche.

Wie viel Urlaub hat ein Geschäftsführer? ›

Der Geschäftsführer hat im Kalenderjahr 30 Arbeitstage Urlaub, wobei von einer 5-Tage-Woche auszugehen ist. War der Geschäftsführer nicht während des gesamten Kalenderjahres tätig, stehen ihm für jeden vollen Kalendermonat 2,5 Urlaubstage zu.

Bin ich als Angestellter Geschäftsführer haftbar? ›

Geschäftsführer können grundsätzlich nicht nur gegenüber der Gesellschaft selbst, sondern auch gegenüber Dritten (beispielsweise Vertragspartnern, Behörden oder Arbeitnehmern) haften.

Bin ich als Geschäftsführer einer GmbH selbstständig? ›

Ob ein Geschäftsführer abhängig beschäftigt oder selbstständig ist, richtet sich nach dem Gesamtbild der Tätigkeit. Für eine abhängige Beschäftigung sprechen Indizien wie die Eingliederung in den Betrieb und die Weisungsabhängigkeit hinsichtlich Zeit, Dauer, Art und Ort der Tätigkeit.

Wann haftet der Geschäftsführer einer GmbH mit seinem Privatvermögen? ›

In welchen Fällen muss der Geschäftsführer mit seinem persönlichen Vermögen haften und Schadenersatz leisten? Die allgemeine Antwort darauf lautet: Der Geschäftsführer haftet, wenn er die "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns" (§ 43 GmbHG, § 347 HGB) vorsätzlich oder fahrlässig verletzt.

Wie lange haftet ein GmbH Geschäftsführer? ›

Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach Austritt

Ein Geschäftsführer kann bis zu zehn Jahre nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft für Verbindlichkeiten haften, die bis zu dem Zeitpunkt des Austritts begründet wurden.

Für was haftet der Geschäftsführer persönlich? ›

Grundsätzlich haftet der Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich. Eine Ausnahme wird dann gemacht, wenn der Gesellschaft ein Schaden entsteht, weil der Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes missachtet (§ 43 Absatz 1, 2 GmbHG).

Welche Versicherungen braucht man als Geschäftsführer? ›

In der Kombination bieten die Vermögensschadenhaftpflicht und der Rechtsschutz eine weitreichende Absicherung für Geschäftsführer und Manager. So ergänzen sich die beiden Versicherungen: Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt vor großen finanziellen Schäden durch berufliche Fehler.

Wer haftet für die Schulden der GmbH? ›

Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschaft gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs.

Kann man Geschäftsführer ohne Gehalt sein? ›

Grundsätzlich können die Gesellschafter frei über die Entgeltfrage des/der Gesellschafter-Geschäftsführer(s) entscheiden. Die Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers für die Gesellschaft kann sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich erfolgen.

Kann eine GmbH ohne Geschäftsführer sein? ›

Notgeschäftsführung: Überbrückung der Führerlosigkeit. Ohne eine Geschäftsführung ist eine GmbH handlungsunfähig. Ob nach dem Ausfall des Geschäftsführers eine Notgeschäftsführung, die von einem Gericht bestellt wird, möglich ist, hängt von der Gestaltung der Gesellschaft ab.

Wer haftet bei einer GmbH ohne Geschäftsführer? ›

Hat die Gesellschaft keinen Geschäftsführer mehr, ist die GmbH also führungslos, muss jeder Gesellschafter an Stelle des Geschäftsführers bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenzantrag stellen (§ 15a Abs. 3 InsO). Bei Verletzung dieser Pflicht haftet der Gesellschafter persönlich und macht sich u. U.

Wann macht sich Geschäftsführer strafbar? ›

Gemäß § 266a StGB macht der Geschäftsführer sich strafbar, wenn er den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung nicht an die Sozialversicherungsträger weiterleitet oder zum Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung unzutreffende Angaben macht.

Ist der Geschäftsführer der Eigentümer? ›

Die Geschäftsführung vertritt ein Unternehmen dabei außergerichtlich und gerichtlich. Sie ist für das Unternehmen verantwortlich. Bei Einzelunternehmen agiert der Inhaber des Unternehmens als Geschäftsführer, wohingegen bei Gesellschaften der von der Gesellschaft gewählte Gesellschafter als Geschäftsführer agiert.

Wie kann ich die Gesellschafter einer GmbH ermitteln? ›

Interessierte können direkt beim Registergericht Einsicht in die Registerakte der GmbH, in dem sich die Gesellschafterliste befindet, nehmen. Denkbar ist auch ein gebührenpflichtiger Online-Zugriff auf das Handelsregister sowie die Gesellschafterliste über www.unternehmensregister.de (Registrierung ist nötig).

Ist Gesellschafter gleich Eigentümer? ›

Gesellschafter/innen sind also die Eigentümer eines Unternehmens. Häufig wird bei Familienunternehmen die Eigentümerschaft auch mit einer Geschäftsleitung in Verbindung gebracht (Inhaberführung bzw. Führung durch geschäftsführende Gesellschafter).

Wie viel verdient man als Geschäftsführer im Monat? ›

Laut Angaben des Webportals Gehalt.de beträgt der mittlere Bruttoverdienst in der Geschäftsführung zwischen rund 131.000 und 234.000 Euro pro Jahr (Stand: 19. Februar 2021). Die großen Schwankungen liegen hauptsächlich in regionalen, branchen- und unternehmensspezifischen Faktoren begründet.

Kann ich in meiner eigenen GmbH angestellt sein? ›

Grundsätzlich können auch Gesellschafter als Angestellte ihres eigenen Unternehmens arbeiten. Allerdings gilt das nicht, wenn der Gesellschafter als Kapitaleigner einen so großen Einfluss auf die Führung der Gesellschaft hat, dass er über seine Gesellschafterstellung letztlich auch die Leitungsmacht hat.

Wie wird ein Gesellschafter einer GmbH bezahlt? ›

Die Arbeitsleistung wird in der Regel durch ein Komplementärgehalt vergütet. In der Gestaltung dieses Gehalts sind sie grundsätzlich frei, es wird allerdings ein gewisses Wohlverhalten erwartet, ansonsten erkennt das Finanzamt die Kosten hierfür nicht in voller Höhe an.

Wer bekommt den Gewinn bei der GmbH? ›

Laut dem GmbH-Gesetz (GmbHG) steht den Gesellschaftern einer GmbH der gesamte Jahresüberschuss zu; bei der UG müssen 25 Prozent des Gewinns zur Rücklagenbildung einbehalten werden, der Rest darf ausgeschüttet werden.

Was passiert mit einer GmbH nach Todesfall? ›

Stirbt ein GmbH-Gesellschafter, erwirbt sein Erbe unmittelbar seinen Anteil gemäß § 1922 BGB. Die Mitgliedschaft geht mit allen Rechten und Pflichten des Erblassers auf den Erben über. Der Erbe haftet also auch für rückständige Einlagen und Nachschüsse, wobei die Haftung erbrechtlich beschränkbar ist.

Was passiert mit dem Gewinn einer GmbH? ›

Wenn die Gesellschafter eine Gewinnausschüttung beschließen, werden die Gewinne (nach Steuerabzug) an die Gesellschafter verteilt. Im Normalfall werden die Gewinne proportional zum Verhältnis der Gesellschaftsanteile ausgeschüttet.

Wie viel Steuern zahlt ein Geschäftsführer? ›

Der Steuersatz des Geschäftsführers liegt zwischen 0% und rund 45%. Aufgrund der Steuerersparnis bei der Kapitalgesellschaft von rund 32% ist es bei einer steuerlichen Gesamtbetrachtung sinnvoll, das Geschäftsführergehalt zumindest so hoch anzusetzen, dass der Geschäftsführer eine private Steuer von bis zu 32% zahlt.

Welche Steuern zahlt ein Geschäftsführer? ›

Grundsätzlich sind die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer jene beiden Steuern, die auf Gewinne der GmbH anfallen. Macht eine GmbH also 100.000 Euro Gewinn, dann muss diese ca. 30.000 Euro an Körperschaftssteuer (15 Prozent) und Gewerbesteuer (ca. 15 Prozent) an das Finanzamt zahlen.

Wie wird der Gewinn bei der GmbH verteilt? ›

Sofern der Gesellschaftsvertrag keine gesonderten Regelungen zur Aufteilung und den GmbH-Gründungskosten enthält, erfolgt diese anteilig in Höhe der eingebrachten Einlagen. Das bedeutet: Hat eine Gesellschafterin 30 % des Kapitals eingebracht, erhält sie einen Anteil von 30 % vom auszuschüttenden Gewinn.

Wo finde ich die Geschäftsführer einer GmbH? ›

Hier hilft ein Blick in das Handelsregister. Dem Handelsregister können Sie entnehmen, wer aktuell Geschäftsführer einer GmbH ist und wo der Sitz der Gesellschaft sich befindet.

Wie findet man einen Geschäftsführer? ›

Ein neues Instrument auf diesem Markt ist die DUB-Geschäftsführerbörse www.geschaeftsfuehrer.dub.de. Die Stellenbörse hilft dabei, wenn die Geschäftsführer der Familienfirma extern gesucht werden oder die bestehende Geschäftsführung mit familienfremden Managern ausgebaut werden soll.

Wie findet man heraus wem eine Firma gehört? ›

Daten aus dem Unternehmensregister abrufen: Um Daten aus dem Unternehmensregister abzurufen, gehen Sie zunächst auf die Internetseite www.unternehmensregister.de. Schon auf der Startseite finden Sie dort eine Suchmaske. Um gezielter zu suchen, klicken Sie auf den Reiter „Suche“ über der Eingabemaske auf der Startseite.

Kann jeder Geschäftsführer einer GmbH werden? ›

Wer kann Geschäftsführer werden? Nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person kann Geschäftsführer werden. Sowohl Gesellschafter als auch andere Personen kommen für das Amt in Frage. Auch Ausländer können zum Geschäftsführer bestellt werden.

Hat ein Geschäftsführer Kündigungsschutz? ›

GmbH-Geschäftsführer – kein gesetzlicher Kündigungsschutz. Der Geschäftsführer ist das handelnde Organ der GmbH. Er wird durch die Gesellschafter bestellt. Die Gesellschafter der GmbH können ihren Geschäftsführer jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder abberufen – er ist dann nicht mehr Organ der Gesellschaft.

Was ist der Unterschied zwischen Geschäftsführer und geschäftsführender Gesellschafter? ›

Während die Gesellschafterinnen/Gesellschafter die Eigentümer der GmbH sind und die grundlegenden Entscheidungen treffen, ist es Aufgabe der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers, laufend für die GmbH zu handeln ( z.B. Verträge abzuschließen).

Was brauche ich um Geschäftsführer zu werden? ›

Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Diese muss aber nicht gleichzeitig auch Gesellschafter sein. Grundsätzlich muss der Geschäftsführer keine besonderen Qualifikationen erfüllen.

Was muss man tun um Geschäftsführer zu werden? ›

Wie wird man Geschäftsführer? Eine klassische Geschäftsführer-Ausbildung gibt es nicht. Besonders gute Karten hast Du aber mit einem Bachelor-Studium in Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre und einem anschließenden Master an einer Business School, zum Beispiel in „Management/Controlling“.

Was benötigt man um Geschäftsführer zu werden? ›

In Ausnahmefällen und je nach Branche und Unternehmensgröße reicht auch eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Ausbildung. Aber egal ob Studium oder Ausbildung – für die Position des Geschäftsführers braucht man jede Menge Berufserfahrung und ständige Bereitschaft zur Weiterbildung.

Wie werde ich angestellter Geschäftsführer? ›

Geschäftsführer wird man oftmals, nachdem man zuvor bereits als (leitender) Angestellter für das Unternehmen tätig war. Die Bestellung zum Geschäftsführer wird in diesem Fall als Beförderung vom leitenden Angestellten zum Geschäftsführer vollzogen.

Ist man als Geschäftsführer selbstständig? ›

Ob ein Geschäftsführer abhängig beschäftigt oder selbstständig ist, richtet sich nach dem Gesamtbild der Tätigkeit. Für eine abhängige Beschäftigung sprechen Indizien wie die Eingliederung in den Betrieb und die Weisungsabhängigkeit hinsichtlich Zeit, Dauer, Art und Ort der Tätigkeit.

Ist ein Geschäftsführer ein CEO? ›

Gut zu wissen: Im deutschsprachigen Raum steht CEO für Geschäftsführer (GF) oder geschäftsführendes Vorstandsmitglied eines Unternehmens. Meist ist der CEO also mit dem Geschäftsführer gleichgesetzt. In der Praxis stimmen die Funktionen meist überein.

Was ist höher Geschäftsführer oder Geschäftsleitung? ›

Die Geschäftsführung ist gesetzlich definiert (s.o. unter Punkt c). Geschäftsleitung meint dabei eine höher Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung.

Kann jeder Geschäftsführer werden? ›

Wer kann Geschäftsführer werden? Nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person kann Geschäftsführer werden. Sowohl Gesellschafter als auch andere Personen kommen für das Amt in Frage. Auch Ausländer können zum Geschäftsführer bestellt werden.

Wie haftet ein Angestellter Geschäftsführer einer GmbH? ›

6. Für was haftet der Geschäftsführer einer GmbH? Grundsätzlich haftet der Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich. Eine Ausnahme wird dann gemacht, wenn der Gesellschaft ein Schaden entsteht, weil der Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes missachtet (§ 43 Absatz 1, 2 GmbHG).

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Author: Twana Towne Ret

Last Updated: 24/07/2023

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